Guter Rat ist teuer, so lautet ein bekanntes Sprichwort, doch nicht selten ist schlechter oder gar kein Rat im Ergebnis teurer.

Gerne hören wir uns im Rahmen einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme Ihre Rechtsfragen an, um auf dieser Grundlage vorab eine Einschätzung abgeben zu können. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich immer unverbindlich und kostenfrei. Sie können allgemeine Vorfragen und Kostenfragen per Telefon oder  per E-Mail an uns richten.


Telefonisch erreichen Sie uns unter: 02841 888 3593

E-Mail: info@rechtsanwalt-arslan-moers.de


Erstberatung

Gerne kläre ich Sie über die Rechtslage in einem ersten Beratungsgespräch auf. Wenn Sie Verbraucher sind, dann sind die Kosten dafür auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, so trägt die Staatskasse die Kosten.


Gebühren nach dem RVG

Im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dies auf Grundlage des sog. Gegenstandswerts.


Die Gebühren sind somit völlig transparent und es erwartet Sie am Ende keine unerwartet hohe Rechnung. Einige Internetseiten bieten Ihnen die Möglichkeit, mit einem sog. Anwaltsgebühren- oder Prozesskostenrechner die voraussichtlichen Gebühren zu berechnen.


Unser Tipp:

In bestimmten Situationen hat die Gegenseite Ihre Anwaltsgebühren zu zahlen. Wenn Sie beispielsweise der Meinung sind, dass Ihnen ein Zahlungs- oder anderweitiger Leistungsanspruch zusteht, dann ist es nicht selten äußerst hilfreich, wenn Sie der Gegenseite eine Frist  setzen. Dies setzt nicht nur Ihren Gegner unter Zugzwang, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in Schuldnerverzug. Unter dem Gesichtspunkt des Verzugs können gegenüber dem Gegner auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts geltend gemacht werden.


Sind Sie rechtsschutzversichert?

Vielleicht haben auch Sie eine Rechtsschutzversicherung. Gerne frage ich für Sie bei der Versicherung an, ob Kostenschutz besteht oder nicht.


Anspruch auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe?

Mandanten und Mandantinnen, die Kosten einer Rechtsberatung nicht selber tragen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beratungshilfe für unser außergerichtliches Tätigwerden  zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen sind im Wesentlichen erforderlich:

  • Ein geringes Einkommen und kein Vermögen
  • Eine Rechtsberatung ist in Ihrem Fall notwendig


Weiter gehende Informationen zu diesem Thema finden Sie insbesondere auf der Internetseite des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen. Für Moers wäre dies das Amtsgericht Moers.


Haben Sie weitere Fragen, dann scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir erklären Ihnen gerne in der erforderlichen Transparenz die Kosten unserer Beauftragung oder wie und wo Beratungshilfe beantragt werden kann.


 

Vom Niederrhein - für die Menschen am Niederrhein